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Archiv für die Kategorie ‘Fachbereich Fußpflege’

Werbung mit der „medizinischer Fußpflege” – neues Urteil vom OLG Celle

7. August 2013

Das Werben mit der Dienstleistung med. Fußpflege ist auch Nicht-Podologen gestattet!

Die medizinische Fußpflege als Dienstleistung in den Berufsgruppen der Körper- und Schönheitspflege hat in den letzten Jahren immer wieder Behörden und Gerichte beschäftigt. Dabei ist die Diskussion darüber wahrscheinlich so alt wie das Podologengesetzt (PodG), das wohlweißlich nur die Titelführung des Berufes und nicht die Berufsausübung der medizinischen Fußpflege geregelt hat.

Die Urteile vom Oberlandesgericht Hamm (03.02.2011, AZ I-4 160/10) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (02.08.2011, AZ 13 B 1659/10) haben deutlich gemacht, dass die medizinische Fußpflege ausschließlich im Tätigkeitsfeld der Podologie angeboten werden darf.

Nach Meinung einiger Fachverbände war der Sachverhalt eindeutig zu Gunsten der Podologen und zu Ungunsten aller Fußpfleger entschieden. Es stand offensichtlich all zu schnell fest, die Urteile ersetzen auch anders lautende Rechtsprechungen vergangener Jahre.

Denn die Oberlandesgerichtlichen Instanzen Köln, Naumburg und Frankfurt/M. hatten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 den Sachverhalt eindeutig anders gesehen. So entschied das OLG Frankfurt/M. in einem Urteil vom 7. Juni 2005 (Az. 14 U 198/04), dass die Bezeichnung medizinische Fußpflege ohne förmliche Ausbildung nach dem Podologengesetz nicht wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung medizinische Fußpflege darf auch von Personen verwendet werden, die nicht eine Ausbildung und Prüfung nach dem Podologengesetz (2 Jahre Vollzeit oder 4 Jahre Teilzeit an einer staatlich anerkannten Podologenschule) absolviert haben. Weiter heiß es das die “…Werbung med. Fußpflege nicht irreführend sei.“

Nun hat sich das OLG Celle in einem Urteil vom 15.11.2012 (Az.: 13 U 57/12) höchst aktuell wieder mit der Frage beschäftigt, ob eine Fußpflegerin damit werben darf, medizinische Fußpflege anzubieten, obwohl sie keine staatlich geprüfte Podologin oder medizinische Fußpflegerin im Sinne des Podologengesetzes ist.

Eine niedergelassene Podologin war der Auffassung, dass nur eine staatlich geprüfte Podologin oder medizinische Fußpflegerin eine medizinische Fußpflege als Dienstleistung anbieten dürfe. Die Beklagte würde irreführend werben, wenn sie eine Behandlung in der medizinische Fußpflege anbiete, aber keine Prüfung nach dem Podologiegesetz (PodG) abgelegt habe.

OLG Celle: Werbung mit der med. Fußpflege ist erlaubt!

Im Ergebnis urteilte das OLG Celle am 15.11.2012 (Az.: 13 U 57/12), dass es auch nicht staatlich geprüften Fußpflegern (keine Podologen) gestattet ist, damit zu werben, eine medizinische Fußpflege Behandlung anzubieten. In der Urteilsbegründung heißt es: Die Werbung für „medizinische Fußpflege“ durch eine Fußpflegerin, der das Führen der Berufsbezeichnung „Podologin/Medizinische Fußpflegerin“ nach § 1 Abs. 1 PodG nicht erlaubt ist, ist zwar grundsätzlich irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG; ein Verbot der Werbung wäre jedoch mit Blick auf Art 12 GG unverhältnismäßig. Damit teilt das OLG Celle die Sicht des OLG Frankfurt/M. in einer Urteilsfindung vom 7. Juni 2005 (Az.: 14 U 198/04) und entscheidet sich gegen die Rechtsprechung vom OLG Hamm im Urteil vom 3. Februar 2011. (Az.: 4 U 160/10).

Abgrenzung der Tätigkeit in der med. Fußpflege

Das Podologengesetz regelt primär die Berufsbezeichnung, demnach nur eine im Sinne des PodG. ausgebildete Person den Titel Podologe/Podologin oder med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin tragen darf.

Es gibt aber Unterschiede im Hinblick auf die Tätigkeit in der med. Fußpflege. Demnach arbeitet der nicht staatlich geprüfte Fußfleger grundsätzlich unblutig. Weiter gibt er kein Heilversprechen ab und kann auch keine Diagnosen stellen. Auch Diabetiker dürfen nicht behandelt werden.

Weitere Einschränkungen in dem Tätigkeitsfeld, wie z.B. das Verbot, Hühneraugen zu entfernen oder Pilznägel abzutragen, sind frei erfunden und Entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Auch sind die Abgrenzungen der Tätigkeit in der med. Fußpflege einiger Fachverbände der Podologie reine Empfehlungen und haben keinen Rechtsanspruch.

Im Fazit entsprechen Ausbildungen in der med. Fußpflege, wie sie z.B. von der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer angeboten werden, voll und ganz dem geltenden Recht. Inbegriffen sind auch Behandlungen in der Problemfußpflege.

Empfehlungen der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer

Die renommierte staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kosmetik, die in dieses Tagen auf ihr 60-jähriges Bestehen zurück schaut, empfiehlt den Absolventen der Ausbildung in der med. Fußpflege trotz der richterlichen Entscheidung des OLG Celle, auf die Werbung mit der Dienstleistung „med. Fußpflege“ zu verzichten.

Nach Ansicht der Schulleitung und des Kollegiums ist die Bezeichnung „prae. med. Fußpflege“ oder „Problemfußpflege“ ideal gewählt, um das Tätigkeitsfeld bestens zu beschreiben.

Natürlich kann nun, nach dem richterlichen Urteil aus Celle, auch jeder Nicht-Podologe mit der Dienstleistung „med. Fußpflege“ werben. Verbieten kann man es einem Fußpfleger nach aktueller Rechtslage jedenfalls nicht.

Mehr zum Grundsatzurteil von OLG Celle finden Sie hier: 

Hautpflege-Tipps von Fasching bis Fuerteventura

11. Februar 2013

Während uns die „Missen“ und unsere begleitenden Make-up Artists auf Facebook Grüße aus dem Missen-Camp auf Fuerteventura hinterlassen, geht es hier zulande närrisch zu. Gerade den Weiberfasching überstanden und die durchgefeierte Nacht erfolgreich mit Concealer, Puder und Highlighter in 8 Stunden Prinzessinnenschlaf verwandelt, lädt die Hauptstadt zur inzwischen 63. Berlinale ein.

Die Kosmetikschule Schäfer gibt Pflegetipps für die Haut
Damit unsere Haut den Stress von Sonne und Salzwasser auf Fuerteventura übersteht, während hier direkt bitterkalte Temperaturen und opulentes Faschings-Make-up warten – und wir, allen Stressfaktoren zum Trotz, zur Berlinale mit fantastischem Teint und Gala-Make-up wieder überzeugen könnten, ist die richtige Pflege das A und O.

Du kannst deiner Haut keinen größeren Gefallen tun, als einen guten Sonnenschutz mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor zu wählen. Selbst wenn Du keine Sonne siehst, ist die Sonne „da“ und deine Haut braucht Schutz. Deine Tagespflege und auch dein Make-up sollten deshalb mindestens LSF 20 beinhalten um dich optimal vor UV-Strahlung, vorzeitiger Hautalterung und den negativen Auswirkungen der Sonne zu schützen.

Zurück in Deutschland, warten kalte Temperaturen und Heizungsluft. Neben einer schonenden Reinigung, mit einer sanften Reinigungslotion, ist es jetzt wichtig, die Haut mit Feuchtigkeit zu versorgen und vor Kälte zu schützen. Hochwertige Öle wie z.B. Mandelöl wirken hier wahre Wunder. Lanolin und Paraffin solltest du hingegen in Cremes meiden.

Bei viel Make-up und wenig Schlaf, wie zur Faschingszeit, ist Abschminken wichtiger denn je! Für hartnäckiges Make-up empfiehlt sich ein ölhaltiges Reinigungsprodukt. Damit bekommst du auch wasserfeste Wimperntusche mühelos entfernt.

Für den strahlenden Teint im Anschluss empfiehlt sich eine kleine Pflege-Session. Ein Peeling reinigt die Haut bis in die Tiefe und löst Schüppchen, die sonst dein Make-up stören könnten. Eine verwöhnende Vitamin-Maske im Anschluss versorgt und nährt die Haut tiefenwirksam.

Nach soviel Pflege wird die Zeit knapp? Die nächste Party steht schon wieder vor der Tür? „BB Creme“ (z.B. „Glow Time Mineral BB Cream“ von jane iredale) ist dein Zeitsparwunder im Alltag. Kinderleicht aufgetragen, ist die BB Cream eine pflegende Kombination aus Creme und einer perfekt (ab)deckenden Foundation. Den oben angesprochenen Lichtschutzfaktor bringt die BB Cream natürlich mit.

Somit steht weder dem Gala-Make-up für Party oder Berlinale, noch dem Flug nach Fuerteventura was im Weg!

Oder du bleibst einfach hier und bekämpfst den Winterblues mit den knallbunten Qualitätslacken von OPI, die es ab März endlich auch online in unserem http://www.beautyshop123.de gibt. In der Schule sind sie schon erhältlich. Sag jetzt nicht, dass die Farbenpracht kein Argument ist…? 😉

Weiterbildung in der Fußpflege: Diabetes mellitus

19. Dezember 2012

Aufklärung über das Krankheitsbild Diabetes mellitus mit der Unterscheidung in die Diabetes-Typen 1 und 2

Gefragte Weiterbildung: Fußpflege bei Diabetikern – wer darf die Risikogruppe behandeln?

Das Diabetiker-Seminat an der Fußpflegeschule Schäfer zeigt das Krankheitsbild bei Diabetes mellitus auf. Generell unterscheidet man zwei wesentliche Formen des Diabetes: TYP 1 Diabetes und TYP 2 Diabetes – letzter tritt bei nahezu 90 % der Erkrankungen auf.

Diabetiker leiden oft an Durchblutungsstörungen der Beine und Füße. Dadurch ist die Anfälligkeit für Infektionen viel größer und die Wunden heilen schlecht. Weiter leiden Diabetiker, die im Volksmund auch Zuckerkranke genannt werden, häufig an Nervenschädigungen, die eine Abschwächung der Empfindlichkeit an Füßen und Beinen bewirkt. Beispielsweise werden eingedrungene Fremdkörper (Splitter), eine beginnende Eiterung oder zu heiße Bettflaschen nicht über die Nervenzellen als Schmerz wahrgenommen..

Die TYP 1 Diabetes beginnt meist schon in der Kindheit- oder Jugendalter. Ursache ist in der Regel ein  Mangel an dem körpereigenen Hormon Insulin.  In Folge steigt der Blutzuckerspiegel und die jungen Patienten müssen Insulin spritzen. Diabetes äußert sich bei Kindern und Erwachsenen oft durch starken Harndrang und ständigen Durst.

Das Risiko einer TYP 2 Diabetes erhöht sich durch ungesunde Ernährung, Übergewicht und mangelnde Bewegung. Der ungesunde Lebenswandel führt  dazu, dass sich zu viel Glukose im Blut befindet.  Neben regelmäßiger Bewegung und einer gesunden Ernährung helfen spezielle Medikamente den Blutzucker in den Griff zu bekommen.

Die Behandlung der Risikogruppe Diabetes mellitus ist den Fußpflegern in der Regel untersagt. Auch dürfen Podologen Diabetes-Patienten nur nach Anweisung eines Arztes behandeln.

In einigen Landkreisen/Bundesländer ist es nach Rücksprache mit den jeweiligen Gesundheitsämtern auch Fußpflegern gestattet, Kunden mit einer bestimmten Form der Diabetes zu behandeln. Hierfür ist eine dokumentierte Auseinandersetzung mit dem Krankheitsbild Diabetes mellitus vorzuweisen. Das Diabetiker-Seminar an der Fußpflegeschule Frankfurt und an der Fußpflegeschule Gießen entspricht in der Regel den Anforderungen der Ämter. Von der Behandlung ausgenommen ist für Fußpfleger aber immer das Diabetische Fußsyndrom!

Die regelmäßig durchgeführte Fußpflegebehandlung ist eine nachgewiesene Diabetes Prophylaxe. Angesichts 9 Mio. Diabetiker in Deutschland, ist die genaue Kenntnis der Krankheit und die Abgrenzung der Behandlungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Weiterbildungen für Fußpfleger, die in der Problemfußpflege oder in der prä-medizinischen Fußpflege tätig sind.

Remmele’s Propolis Schulung in der Fußpflegeschule Schäfer

23. März 2011

Remmele’s Propolis – Produktschulung am 08. April von 13:00 bis 16:00 Uhr

Die Kosmetikschule Schäfer setzt mit der Premium – Ausbildung in der med. Fußpflege immer wieder Maßstäbe! Im Fachbereich der med. Fußpflegeausbildung erwartet die Schülerinnen und Schüler ein bestmöglich ausgestatteter Schulungsraum. Hier trifft man auf Hessens größte Auswahl an Fußpflegegeräten (Trocken- und Nasstechnik), Behandlungsliegen und Arbeitsstühle, Lupenleuchten, Produkt- und Arbeitsutensilien, Unterrichtsmaterialien, Fachbüchern, der Umsetzung aller aktuellen Hygieneanforderungen und einer einzigartigen Erfahrung im Ausbilden seit über 50 Jahren! Nun wird der Unterricht im Fachbereich der med. Fußpflege durch die Zusammenarbeit mit Remmele’s Propolis noch etwas leistungsfähiger!

Remmele’s Propolis – Schönheit und Pflege aus der Kraft der Natur

Propolis, das mechanische Keratolytikum, ist zentrales Thema der Remmele-Schulung am 08. April in der Kosmetikschule Schäfer in Gießen. Die vielfältigen Eigenschaften dieses natürlichen Antibiotikums am Fuß entdeckte Herr Remmele-Fischer vor ca. 40 Jahren. Er gilt weltweit als Begründer der biologische Fußpflege. Schülerinnen und Schüler der Kosmetikschule Schäfer lernen nun aus über 30-jähriger Erfahrung mehr über diesen faszinierenden Naturstoff, seine Verarbeitung sowie Anwendung im Bereich der Fußpflege und Kosmetik u.a. als Hornhautweicher und als zweite biologische Haut.

Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz

Natürlich sind auch alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler zur Remmele-Schulung am 08. April 2011 eingeladen! Rufen Sie einfach im Schulsekretariat der Kosmetik und Make-up Schule Schäfer an und reservieren Sie sich Ihren Seminarplatz – für ehemalige Schülerinnen und Schüler natürlich kostenlos! Telefon Nr.: (0641) 5591991

Modelle zur Maniküre und med. Fußpflege gesucht – bis zum 05.05.2009

24. April 2009

Im Rahmen unserer Ausbildung in med. Fußpflege und Handpflege suchen wir immer wieder Modelle – Männer und Frauen – für die Handpflege (Maniküre) und die Fußpflege. Aktuell haben Sie bis zum 05.05.09 die Möglichkeit, als Model professionell behandelt zu werden. Wir setzen als Hessens größte und renommierteste Fußpflegeschule Maßstäbe in Ausbildung und Behandlung! Das bestätigen uns nicht zuletzt unsere Markt führenden Partner aus der apparativen und pflegenden Fußpflege wie die Firmen Ruck, Sixtus, Ionto Comet oder Baehr. Wenn Sie einen Termin zur Schülerbehandlung in Hand- oder Fußpflege wünschen, wenden Sie sich bitte unter (0641) 5591991 an unser Schulbüro.

Pediküre oder med. Fußpflege – wer braucht welche Behandlung?

24. April 2009

Eine wertige Fußpflege ist leider oft Glückssache. Viele Anbieter sind unzureichend ausgebildet und können weder eine gute Pediküre, noch eine gute med. Fußpflege ausführen. Dabei haben gerade unsere Füße, die uns ein Leben lang tragen, eine regelmäßige Pflege verdient. Unter Pediküre verstehen wir die ästhetischen Aspekte einer Behandlung. Die med. Fusspflege nimmt sich über dies auch den Problemen an, die bei Vernachlässigung irgendwann auftreten. Von einer guten Fußpflegebehandlung können Sie erwarten, dass man Ihre Füße professionell pflegt und behandelt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit gesunden oder Problemfüßen kommen. Über 90% der Menschen haben Anomalien; die bekanntesten sind Senk-, Spreiz- und Plattfüsse. Nicht jede Anomalie führt sofort zu Problemen. Dennoch leiden gut ¾ aller Bundesbürger unter Fußbeschwerden. Davon sind zunehmend ältere Menschen betroffen. Die kosmetische Fusspflege – also die Pediküre, kürzt die Nägel fachgerecht, reinigt den Nagelfalz und die Fußzwischenräume, entfernt die Hornhaut und trägt bei Bedarf Nagellack auf. Alle weiteren Bereiche, wie das Behandeln von eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, Nagelpilz oder Holznägel obliegt der med. Fußpflege.

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