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Fußpflegeschule Schäfer bietet Hygiene-Sachkundenachweis an

Wichtige Informationen zu dem Infektionshygienelehrgang „Sachkunde Hygiene zur Aufbereitung von Medizinprodukten“ für die Kosmetik und die med. Fußpflege

Frankfurt/Gießen, 32.10.2011. Die Hygiene ist ein wichtiges Thema in der Gesundheit, Körper- und Schönheitspflege, das seit geraumer Zeit im Fokus der Ministerien für Gesundheit steht. Bertoffen sind eine Reihe unterschiedlicher Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung mehr oder minder engen am Menschen arbeiten. Hierzu zählen Tätigkeiten in der Haarpflege, der Kosmetik und Fußpflege, des Tätowierens, Pigmentierens und Piercens. Dabei unterliegen die Zielsetzungen und die Anforderungsprofile der Infektionshygieneverordnungen jeweils der Hoheit der einzelnen Bundesländer.

Gesetzgeber verlangt fundierte Sachkunde-Kenntnisse in der Infektionshygiene bei Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen

Der Erlass der  Infektionshygieneverordnung für das Bundesland Hessen

Im Bundesland Hessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit mit dem Erlass der Infektionshygieneverordnung vom 24. März 2010 eine Regelung getroffen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine notwendige Sachkunde zu erlangen. Im § 1, Abs. (1) wird zuvor das Tätigkeitsfeld definiert: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.“ Weiter heißt es im § 1, Abs. (2): „Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.“ Im § 2 der Verordnung ist definiert: „Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.“ Die notwendige Sachkunde in der Infektionshygiene ist laut Erlass durch eine entsprechende Grundausbildung mit dem Unterrichtsfach „Hygiene“ nachzuweisen oder durch einen entsprechenden Grund- oder Spezialkurs zu erwerben. Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird. Personen, die Instrumente nicht selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Grundkurs über 8 Unterrichtseinheiten. Personen, die Instrumente selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Spezialkurs über 30 Unterrichtseinheiten (zzgl. 10 Stunden Selbststudium).

Sachkundenachweis ab November im Ausbildungsangebot der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer

Ab November 2011 kann der Sachkundenachweis zur neuen Infektionshygieneverordnung in der Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer in Gießen und Frankfurt erworben werden. Dabei werden beide Versionen (Grundkurs und Spezialkurs) des Sachkundenachweises für Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen angeboten. Der Grundkurs über 8 Stunden richtet sich an Kosmetiker/innen und Personen, die ausschließlich kosmetische Fußpflege anbieten und im Sinne der Infektionshygieneverordnung keine Instrumentenaufbereitung betreiben. Personen, die in der med. Fußpflege tätig sind und der Instrumentenaufbereitung unterliegen, müssen u.a. nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) Sachkenntnisse für die Aufbereitung von Medizinprodukten besitzen. Diese und andere Inhalte wie rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz, Grundlagen der Mikrobiologie, Grundlagen der Hygiene bei Podologen und Fußpflegern, Qualitätsmanagement, Instrumentenkunde, Materialkunde, Aufbereitungskreislauf, Entsorgung, Reinigung und Desinfektion, Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, Pflege, Verpackung, Sterilisation oder die dokumentierte Freigabe werden im Spezialkurs über 30 (+ 10 Std. Selbststudium) Stunden vermittelt. Der vorliegende Lehrgang vermittelt die zur Instrumentenaufbereitung nötige Sachkunde und  berücksichtigt die spezielle Arbeitssituation bei Podologen und med. Fußpflegern. Der Lehrgang ist durch die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung anerkannt.

erste Termine für den Grundkurs:
Dauer: 8 Stunden, Abschluss: Zertifikat, Kosten: € 180,-

Schulungszentrum Frankfurt – Tageskurs
Sonntag, 12. Februar 2012 von 10 – 17 Uhr

Schulungszentrum Frankfurt – Abendkurs
Dienstag, 22. November 2011, und Mittwoch, 23. November 2011, 18.00 – 21.15 Uhr

Schulungszentrum Giessen – Tageskurs
Sonntag, 28. Februar 2012 von 10 – 17 Uhr

erste Termine für den Spezialkurs:
Dauer: 30 Stunden (zzgl. 10 Stunden Selbststudium), Abschluss: Zertifikat, Kosten: € 450,-

Schulungszentrum Frankfurt – Wochenendkurs
11./12./13. November 2011 (Freitag – Sonntag), jeweils von 9 – 18 Uhr

Schulungszentrum Frankfurt – Tageskurs
05./06./07. Dezember 2011 (Montag – Mittwoch) jeweils von 9 – 18 Uhr

Schulungszentrum Frankfurt – Abendkurs
wöchentlich donnerstags, ab 12. Januar 2012, jeweils von 17.30 – 21.30 Uhr, 8 Wochen

Schulungszentrum Gießen – Wochenendkurs
13./14./15. Januar 2012 (Freitag – Sonntag), jeweils von 9 – 18 Uhr

Schulungszentrum Gießen – Wochenendkurs
17./18./19. Februar 2012 (Freitag – Sonntag), jeweils von 9 – 18 Uhr

Ausnahmen und Befreiungen vom Nachweis der Infektionshygienesachkunde

Nicht mehr nachweisen müssen die Sachkunde in der Infektionshygiene nach neuesten Erkenntnissen nun Podologen, die nach dem Ausbildungsgesetz für Podologie unterrichtet wurden. Bei den Podologen geht die Gesetzgebung nun davon aus, die relevanten Inhalte der Verordnung im Rahmen der Ausbildung behandelt zu wissen. Auch Friseure brauchen den Nachweis zur Zeit nicht erbringen.

Referentin

Der Sachkundenachweis für die Infektionshygiene wird von unserer langjährigen Dozentin Frau Elke Jane Suckale unterrichtet. Frau Suckle verfügt u.a. über die Qualifikation der staatlich geprüfte Desinfektoren und Sterilisationsassistentin FK 1.

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