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Die Ausbildung in der med. Fußpflege

Gepflegte Füße gehören heute zum guten Ton und sind so selbstverständlich wie der regelmäßige Besuch beim Friseur oder der Kosmetikerin. 

Schulungsraum in der Fußpflegeschule Schäfer in Gießen

Die Ausbildungsmöglichkeiten in der Fußpflege sind umfangreicher und seit 2002 in Teilbereichen auch gesetzlich geregelt. Traditionell unterscheidet man in der Fußpflege zwischen einer Pediküre, also einer kosmetischen Fußpflege und einer medizinischen Fußpflege. Doch gerade im Fachgebiet der med. Fußpflege gibt es seit nunmehr 10 Jahren einen neuen Beruf – den des Podologen.

Mit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes (PodG) vom 02. Januar 2002 sollte eine bundesweit einheitliche Regelung im Umgang mit der med. Fußpflege gefunden werden. Eindeutige Klarheit gibt das Gesetz allerdings nur bei der Berufsbezeichnung. Demnach darf nur ein Podologe die Berufsbezeichnung med. Fußpfleger oder med. Fußpflegerin führen.

Die Ausbildung zum Fußpfleger oder Fachfußpfleger wird häufig an Berufsfachschulen für Kosmetik und Fußpflegeschulen angeboten oder direkt durch Firmen, die Produkte und Instrumente für den Fachbereich Fuß anbieten.

Die Ausbildung zum medizinischen Fußpfleger oder Podologen hingegen ist staatlich geregelt. Sie umfasst eine 2-jährige Vollzeitausbildung, die aber auch als Teilzeit- oder Blockausbildung über 3 Jahre absolviert werden kann. Es gibt in den meisten größeren Städten Ausbildungsmöglichkeiten. Häufig finden Sie Podologenschulen auch mit Heilpraktikerschulen kombiniert.

Die Ausbildung zum Podologen umfasst in der Regel 2000 Stunden innerschulischen Theorie- und Praxisunterricht, sowie 1000 Stunden Praktika. Am Ende der Ausbildung sind schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen abzulegen. Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Führen des Titels „Podologe bzw. medizinischer Fußpfleger“.

Die Kosten für eine Podologieausbildung umfassen je nach Schule mehrere tausend Euro. Hinzu kommt ein Verdienstausfall während der Zeit der 2-jährigen Vollzeit-Ausbildung. In der Regel ist die Podologen-Ausbildung aber förderfähig, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen.

Der Podologe darf Tätigkeiten ausüben, die ein Fußpfleger nicht kann. Dazu gehören u.a. weiterführende Heilbehandlungen, die ausdrücklich durch einen Arzt angeordnet wurden. Eine Podologie-Praxis hat auch den Rechtsanspruch, Rezepte entgegen zu nehmen und diese mit den Krankenkassen abzurechnen.

Ein Fußpfleger arbeitet in den kosmetischen Dienstleistungen wohin gegen ein Podologe in der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß tätig ist.

Die Ausbildung in der med. Fußpflege in der Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer

Die übrigen Ausbildungen in der kosmetischen und medizinischen Fußpflege sind nicht einheitlich geregelt, so dass Sie hier die Angebote genau vergleichen und auf Preis/Leistung überprüfen sollten. Die Fußpflegeausbildungen werden meist sowohl in Vollzeit, Teilzeit und auch als Wochenendkompaktkursen oder Intensivkursen angeboten. Vergleichen Sie unbedingt die Ausbildungsinhalte und die Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis miteinander.

Kurse in der kosmetischen Fußpflege dauern, je nach Inhalt und Anbieter, 2 bis 3 Tage. Gearbeitet wird nur am gesunden Fuß. Die Inhalte der Ausbildung beschränken sich auf das fachgerechte Kürzen der Fußnägel, Reinigen von Nagelpfalz und Fußzwischenraum, Abtragen leichter Hornschwielen und schließt das Feilen und Lackieren der Nägel. Die Ausbildungskosten sollten sich in Grenzen halten.

Mit der Ausbildung in der medizinischen Fußpflege widmen Sie sich der Problemfußpflege. Ja nach Anbieter lernen Sie das fachgerechte Kürzen der Nägel, Säubern von Nagelfalz und der Fußzwischenräume. Aber auch besondere Komplikationen bei Problemfüßen wie eingewachsene Nägel, Hühneraugen, Holz-, Niet- oder Pilznägel und Hornschwielen müssen zum Lehrplan gehören.

Wichtig für Sie: die erlebte Tätigkeit hat nicht den Anspruch an einem Heilberuf und berechtigt Sie auch nicht, den Titel “medizinischer Fußpfleger” oder medizinische Fußpflegerin” zu führen. Die Ausbildung in der medizinischen Fußpflege ist nicht durch das Podologengesetzt geregelt und in den meisten Bundesländern zulässig.

Die Ausbildungszeiten in der med. Fußpflege betragen min. 2 Wochen, gerne auch bis zu 4 Wochen und umfasst praktische sowie theoretische Unterrichtseinheiten in Anatomie, Dermatologie, Diabetes, Theorie der Fußpflege, Produkt- und Warenkunde und Hygiene. Anbieter, die Ihnen im Rahmen einer Intensivausbildung in der med. Fußpflege das komplexe Aufgabengebiet in einer Woche vermitteln wollen, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen.

Die Kursstärke sollte zu der Ausstattung der Praxisräume passen und intensives Arbeiten ermöglichen. Die Praxisräume sollten nicht nur apparativ sondern auch von der Hygieneausstattung so eingerichtet sein, dass Sie auf den freien Markt und Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit optimal vorbereitet werden. Im Idealfall lernen Sie während Ihrer Ausbildung das Arbeiten in verschieden eingerichteten Fußpflege-Kabinen kennen, und können z.B. für sich entscheiden, ob Sie sich lieber mit der Nass- oder Trockentechnik arbeiten wollen. Gute Fußpflegeschulen sind unabhängig von der Industrie und arbeiten mit verschiedenen Herstellern. Sie sollten im Schulungsraum von der Standartkabine bis zum voll elektrischen Stuhl alles vorfinden, was die Branche zu bieten hat. Auch den simulierten mobilen Einsatz als Fußpfleger/in mit einem Fußpflegekoffer sollten Sie bereits während der Ausbildung kennen lernen.

Neben der praktischen Arbeit untereinander, müssen Sie unbedingt auch während der Ausbildung mit realen Kunden in Kontakt kommen. Das ermöglicht Ihnen ein breit gefächertes Spektrum an Füßen und mit den unterschiedlichsten Problemen kennen und behandeln zu lernen.

Wenn Sie sich für eine Fußpflegeschule entschieden haben, erlernen Sie einen interessanten Beruf, der handwerklich wie menschlich immer wieder Neues für Sie bietet. Ihre Kunden verlassen nach der Behandlung glücklich und schmerzfrei die Kabine – und kommen gerne wieder.

  1. Anna Maria
    | #1

    Ist gut erklärt. Vielen Dank. Allerdings ist in der Praxis ein Punkt nicht so, wie es dargestellt wird.
    Die Tätigkeit der „med.Fußpflege“ ist inzwischen geregelt, durch die Regierungspräsidien und durch mehrere Urteile.
    Wir Nichtpodologen dürfen keine med.Fußpflege mehr ausüben und nicht bewerben.das haben wir schriftlich bekommen.Wir müssen, wenn wir damit werben und es ausüben, als „Beleg“, einen Podologenschein vorweisen.Ansonsten droht Strafe.

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